Trinkwasser
Zugelassene Untersuchungsstelle nach § 40 Abs. 2 TrinkwV vom 20.06.2023 in der jeweils aktuellen Fassung für das Land Baden-Württemberg (die Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle gilt bundesweit).
- Probenahme von Trinkwasser
- Chemische und mikrobiologische Untersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung
- Legionellenuntersuchungen in der Hausinstallation gemäß Trinkwasserverordnung